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Die Aufnahme zum
Unterricht auch während des
laufenden Kalenderjahres erfolgt mit Unterschrift des
Aufnahmeformulars durch den Schüler (bei Volljährigkeit ) bzw. durch einen
Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen ) sowie der Bestätigung durch die
Musikschule.
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Der Unterrichtsvertrag
hat eine Laufzeit von einem Jahr ab Beginn des Unterrichts. Wird er
nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist durch einen
Vertragspartner gekündigt, verlängert er sich um ein
weiteres Jahr.
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Der Vertrag kann von
den Vertragspartnern mit
einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Es gilt eine Probezeit
von 3 Monaten ab Beginn des Unterrichts. Innerhalb dieser
Probezeit gilt eine Kündigungsfrist für
beide Vertragspartner von 4 Wochen
auf das Ende derselben. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Der Unterricht findet in
der Regel einmal wöchentlich laut Stundenplan statt. Dieser
Stundenplan wird mit den Lehrkräften abgestimmt.
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Die
Unterrichtsgebühren werden nach der jeweils
gültigen Gebührenordnung der Musikschule erhoben mit der Maßgabe,
daß 36 Unterrichtseinheiten während des
Vertragsjahres erteilt werden. In
den Unterrichtsgebühren sind die erforderlichen Lehrmittel
nicht enthalten. |
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Die Bezahlung der
fälligen
Unterrichtsgebühren erfolgt i.d. Regel im Lastschriftverfahren zum
Anfang
des laufenden Monats vom Konto des Schülers oder dessen
Erziehungsberechtigten. Eine unterschriebene
Einzugsermächtigung ist dem
Aufnahmeformular beizufügen.
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Während der
Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es
gilt die Ferienordnung für allgemeinbildende Schulen des
Landes Baden Württemberg sowie die örtliche Regelung für
bewegliche Ferientage.
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Es besteht keine
Nachholpflicht für vom Schüler
versäumte Unterrichtsstunden. Die durch Erkrankung eines
Lehrers ausgefallenen Unterrichtseinheiten werden im Rahmen
des Vertrags nachgeholt.
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Ein vorzeitiges
Ausscheiden des Schülers aus dem Vertrag kann nur in
begründeten Fällen wie z.B. Wegzug, längere
Krankheit o.ä. auf schriftlichen
Antrag genehmigt werden.
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